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Dienstfahrrad

Dienstfahrrad

Das musst du wissen

  • Als Dienstfahrrad gilt ein Fahrrad, E-Bike oder auch Pedelec, das der Arbeitgeber dem/der Mitarbeiter_in* dauerhaft zur Verfügung stellt. Das Rad darf vom Arbeitnehmer beruflich und meistens auch für private Zwecke genutzt werden.
  • Meist least der Arbeitgeber das Dienstfahrrad und der Arbeitnehmer beteiligt sich an den Kosten fürs Leasing. 
  • Da die Arbeitnehmer-Beteiligung über eine Gehaltsumwandlung geregelt wird, erhältst du sogar noch steuerliche Vorteile durch dein Business Bike.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Dienstfahrrad:

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Fahrradfahren liegt im Trend

Eine Langzeitstudie der Cambridge University und des Imperial College London verglich von 1991 bis 2016 den Gesundheitszustand von Fahrradfahrern und Autofahrern und fand heraus: 

  • Radfahrer haben gegenüber Autofahrern eine um 20 Prozent verringerte Frühsterblichkeitsrate.
  • Das Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen zu sterben, ist bei Radfahrern um 24 Prozent geringer.
  • Das Risiko, an Krebs zu sterben, ist um 16 Prozent geringer.
  • Radfahrer haben 11 Prozent weniger Krebsdiagnosen als Autofahrer.

Besonders infolge der Corona-Pandemie gewann das Fahrrad als Verkehrsmittel enorm an Bedeutung. Im Juni 2020 benutzten ein Viertel der Deutschen häufiger das Fahrrad als im Vorjahreszeitraum. 

Veränderungen des individuellen Mobilitätsverhaltens

Verkehrsmittel Seltener genutzt Häufiger genutzt
Zu Fuß 9 30
Fahrrad 13 25
Auto (privat) 19 18
ÖPNV 32 10
Zug (Fernverkehr) 24 4
Flugzeug 22 3

Auch die Fahrrad-Industrie hat sich vor allem im Jahr 2020 verändert: 9,2 Prozent mehr Fahrräder verkaufte die Branche laut Zweirad-Industrie-Verband gegenüber dem Vorjahr. Doch die steigende Beliebtheit des Radfahrens soll nicht nur eine kurzfristige Reaktion auf Corona sein, denn auch für die Zukunft nimmt sich jeder Sechste vor, öfter Rad zu fahren (Quelle: Umfrage des ADAC).

Genau diesen Trend nutzen immer mehr Arbeitgeber und bieten ihren Mitarbeitern als lukrativen Benefit ein Dienstfahrrad an. Dienstfahrräder sind Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs, die vom Arbeitgeber gekauft bzw. geleast werden und dem Arbeitnehmer für den Arbeitsweg, aber oft auch für private Zwecke, zur Verfügung stehen. In den meisten Fällen beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Kosten fürs Dienstfahrrad.

Geschätzt sind mittlerweile 500.000 Dienstfahrräder auf Deutschlands Straßen unterwegs. Der Großteil der Bikes sind übrigens Pedelecs, also quasi eine Mischung aus normalem Fahrrad und E-Bike, bei dem der Elektromotor nur unterstützt, du aber noch selbst in die Pedale treten musst.

Wie funktioniert das Dienstfahrrad-Leasing?

Hat sich ein Arbeitgeber dafür entschieden, einem Mitarbeiter ein Business-Bike anzubieten, hat er generell zwei Optionen:

  1. die Dienstfahrräder zu kaufen oder
  2. sie über einen Anbieter zu leasen.

Die Leasing-Option ist deutlich verbreiteter. Möchtest du als Arbeitnehmer nun ein Dienstfahrrad in Anspruch nehmen, musst du dich natürlich an den Kosten beteiligen. Dafür hast du aber auch einige Vorteile, denn du darfst das Fahrrad unbegrenzt nutzen – und das nicht nur für berufliche, sondern auch für private Zwecke. 

Da du dich am Leasing beteiligst, darfst du dir anfangs sogar oft dein Traum-Bike zusammenstellen. In das Leasing können übrigens alle Zubehörteile aufgenommen werden, die mit dem Fahrrad fest verbunden sind. So sind beispielsweise Schutzblech, Gepäckträger oder Ständer mit im Leasingvertrag drin, aber auch Anhänger oder Kindersitze können teilweise dazu gewählt werden. Nicht mit inbegriffen ist leider dein persönliches Zubehör wie Fahrrad-Kleidung oder Helm.

Welche Abzüge haben Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrrad?

Um dir das Dienstrad schmackhaft zu machen, schlägt dir dein Arbeitgeber diesen Benefit meist als Sachleistung, zusätzlich zu deinem Gehalt, vor. Wenn eine Gehaltserhöhung grad nicht drin ist, kannst du stattdessen nach einem Benefit wie diesem fragen und ihr habt beide was davon. Dass du dich als Mitarbeiter am Leasing meist beteiligen musst, klingt erst mal nach hohen Kosten für dich, ist aber in der Realität meist nicht so viel. Über eine sogenannte Gehaltsumwandlung zieht dein Arbeitgeber dir den vereinbarten Beitrag für die Fahrradnutzung direkt von deinem monatlichen Bruttogehalt ab. Das heißt auch, dass du weniger Abzüge für Lohnsteuer und Sozialleistungen hast. Bei dieser Variante sparst du bis zu 40 Prozent gegenüber einem Direktkauf. 

Die meisten Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus noch mit weiteren Zuschüssen zum Firmen-Bike, z. B. Inspektionskosten, Versicherung oder anderen Service-Leistungen. Dass dir dein Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum bisherigen Gehalt zur Verfügung stellt, ist übrigens auch wichtig, damit du als Arbeitnehmer steuerliche Vorteile hast.

Rechenbeispiel – so viel kostet dich ein Dienstrad.

Nehmen wir an, du verdienst 3.000 Euro brutto, hast Steuerklasse 1, zahlst keine Kirchensteuer und bist gesetzlich versichert. Dein Arbeitgeber least ein Dienstrad (Pedelec), was neu 1.500 Euro kostet und übernimmt 25 Euro monatlich als Arbeitgeberanteil an der Nutzungsrate. Außerdem trägt dein Arbeitgeber die Versicherungsrate, du selbst zahlst allerdings die Inspektion des Dienstrads. In diesem Fall gilt folgende Rechnung:

Gehalt ohne Dienstrad Gehalt mit Dienstrad
Bruttogehalt 3.000 € 3.000 €
Gehaltsumwandlung für Leasingrate - - 46,34 €
(41,34 € Leasingrate + 5 € Inspektion)
Zuschuss des Arbeitgebers zum Dienstrad - 25 €
Bruttogehalt nach Lohnumwandlung 3.000 € 2.981,66 €
Geldwerter Vorteil - 3 €
Zu versteuerndes Gehalt 3.000 € 2.984 €
Lohnsteuer - 394,83 € - 390,25 €
Sozialversicherungsabgaben - 603,75 € - 600,06 €
Nettogehalt 2.004,34 € 1.993,69 €
Abzug geldwerter Vorteil - - 3 €
Ausgezahltes Gehalt 2.001,42 € 1.990,69 €
Tatsächliche Nettobelastung für Arbeitnehmer 13,07 €

Quelle: Fahrradleasingrechner Jobrad.

Unterm Strich kostet dich als Arbeitnehmer in diesem Fall ein Dienstrad also knapp 13 Euro monatlich. Das ist kein großer Betrag, wenn man bedenkt, dass du das Rad dann auch noch privat nutzen darfst.

Wie muss ich mein Dienstrad versteuern?

Willst du, wie die meisten, dein Dienstrad auch privat nutzen, musst du diesen geldwerten Vorteil – also den Betrag, den du als Arbeitnehmer in die Sachleistung investieren müsstest, wenn du diese selbst finanzieren würdest – dann zusätzlich versteuern. Hierfür galt ursprünglich die 1-Prozent-Regel, seit Januar 2020 werden dir aber nur noch 0,25 Prozent (genauer: ein Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels) des Bruttopreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil angerechnet. Das gilt für alle Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals vom Arbeitgeber per Gehaltsumwandlung überlassen wurden. 

Wenn dein Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt und die Kosten vollständig übernimmt, bleibt dein Dienstrad sogar komplett frei von Steuern und Sozialversicherung. Das ist natürlich ein besonderer Anreiz, um Top-Kräfte ins Unternehmen zu locken. Aber auch, wenn du Tariflohn bekommst, könntest du von diesem Benefit profitieren.

Steuerlich gesehen sind Dienstfahrräder im Vergleich zu Dienstwagen sogar im Vorteil: Bei der Gehaltsabrechnung musst du als Fahrradfahrer deinen Weg zur Arbeit nämlich nicht versteuern.

Was passiert am Ende der Leasing-Laufzeit?

Üblicherweise läuft ein Leasing-Vertrag über 36 Monate. Und danach? Du hast die Möglichkeit, das Dienstrad nach Ende der Leasing-Laufzeit zu übernehmen, also abzukaufen. Dafür musst du allerdings die Differenz zwischen dem dafür tatsächlich gezahlten Preis und dem üblichen Marktwert für das gebrauchte Fahrrad als geldwerten Vorteil versteuern. Im Detail heißt das: Die Finanzbehörden setzen zur Ermittlung des Restwertes deines Fahrrads einen pauschalen Wert von 40 Prozent des ursprünglichen Neupreises an. In der Praxis übernehmen die Bike-Leasing-Anbieter allerdings meist die Steuerlast, die dir für den geldwerten Vorteil anfallen würde, über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG. Du machst also kein Minus, wenn du das Firmen-Bike nach Ende des Leasings übernehmen möchtest.

Beachte!

Ob du dein Dienstrad später übernimmst, solltest du nicht von vornherein schriftlich mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, sonst gilt nämlich, dass du der wirtschaftliche Leasingnehmer bist und demnach keine steuerlichen Vorteile erhältst.

Vorteile eines Dienstfahrrads

Du wirst inzwischen gemerkt haben: Gerade aus finanzieller Sicht bringt ein Dienstrad für dich als Arbeitnehmer einige Vorteile mit sich – vor allem, wenn du bisher kein ordentliches Fahrrad für den Arbeitsweg hattest, oder dir ohnehin ein Neues zulegen wolltest. Denn ein Dienstrad ist ein herkömmliches Fahrrad, doch durch die besondere Art der Finanzierung per Gehaltsumwandlung kommst du viel günstiger weg als mit einem Direktkauf. Außerdem kannst du auch für den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen.

Ganz abgesehen von deinen finanziellen Vorteilen ist ein Fahrrad für den Weg zur Arbeit natürlich ein praktisches und nachhaltiges Verkehrsmittel. Du entgehst verstopften Straßen in den Innenstädten und kommst ohnehin schneller vorwärts als mit einem Auto. Außerdem wirst du keine Probleme haben, einen Parkplatz zu finden. Bei der Jobsuche kann dir der Benefit Dienstfahrrad schon ein guter Hinweis darauf sein, ob und wie dein potenzieller Arbeitgeber zu Themen wie Klimaschutz und Mitarbeiterwohlbefinden steht.

Natürlich hilft dir ein Dienstfahrrad auch dabei, dich ständig zu bewegen, und trägt somit zu einem gesunden Lebensstil bei. Denn wie du weiter oben schon gelesen hast: Fahrradfahrer erkranken seltener an Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ein positiver Nebeneffekt ist außerdem, dass du mit einem guten Dienstrad auch viel öfter privat aufs Fahrrad steigen wirst. Ergänzend kannst du bei manchen Unternehmen auch Fitnessangebote wahrnehmen.

Mitarbeiter, die sich für ein Dienstrad entscheiden, nutzen das Fahrrad häufiger für:

Weg Prozent
Arbeitsweg 73
Freizeitwege 80

Vorsicht! Das musst du als Arbeitnehmer beachten

Neben den unzähligen Vorteilen, die dir ein Dienstfahrrad bietet, gibt es aber natürlich auch ein paar Dinge zu beachten.

  • Erkundige dich vorher, ob dein Arbeitgeber auch die Versicherung (am besten für Unfall und Diebstahl), die Inspektion und sonstige Service-Leistungen des Bike-Leasing-Anbieters übernimmt, oder ob du diese selbst zahlen musst.
  • Bei Sonderformen des Dienstrads musst du einiges beachten: Bei einem Lastenfahrrad können Extra-Kosten auf dich zukommen und E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren, gelten fürs Finanzamt nicht mehr als Fahrrad, sondern werden mit einem Dienstwagen gleichgesetzt.
  • Trotz aller Ersparnisse musst du dir bewusst sein, dass dir der fürs Leasing aufgewendete Betrag aus dem Brutto-Arbeitslohn später bei den Rentenbeiträgen fehlen wird.
  • Für den Weg zur Arbeit gilt auch für Fahrradfahrer die volle Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer, die du steuerlich geltend machen kannst.
  • Nur, wenn deine Firma wirklich der Leasingnehmer ist, akzeptiert das Finanzamt das Dienstfahrrad. Bist du als Arbeitnehmer der Leasingnehmer und alle Kosten und Pflichten liegen bei dir, wird die Gehaltsumwandlung nicht wirksam und du wirst nichts bei den Sozialausgaben sparen.
  • Trägt deine Firma die kompletten Kosten für das Dienstfahrrad, muss der geldwerte Vorteil, den du durch die Privatnutzung erhältst, nicht versteuert werden. Zudem ist es dann sozialversicherungsfrei.

Der Überlassungsvertrag

Wie bei vielen Dingen in der Arbeitswelt, ist es sinnvoll, eine Regelung bezüglich des Dienstrads mit deinem Arbeitgeber zu treffen. Wenn du dich also dafür entschieden hast, den Benefit des Dienstfahrrads in Anspruch zu nehmen, solltest du die Überlassung des Fahrrads mit deinem Arbeitgeber vertraglich festhalten. Dieser sogenannte Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Angaben zum Modell des Dienstfahrrads.
  • Regelung zur Kostenübernahme (Versicherung, Inspektion, Reparatur etc.).
  • Wann das Fahrrad zurückgegeben werden muss und in welchem Zustand es sich befinden sollte.
  • Vereinbarungen für den Fall, dass du das Unternehmen verlässt.
  • Deine persönlichen Pflichten, z. B. das Tragen eines Helmes oder die regelmäßige Überprüfung des Reifendrucks.
  • Einschränkungen, z. B. mit dem Fahrrad an Wettkämpfen teilzunehmen oder ganze Fahrradreisen damit zu machen.
  • Regelung, ob und in welchem Ausmaß dein Arbeitgeber das Rad als Werbefläche verwenden und mit Logos etc. versehen darf.

Kann ich zusätzlich zum Dienstwagen ein Dienstfahrrad haben?

Ja, du kannst gleichzeitig einen Dienstwagen und ein Dienstfahrrad haben. Das könnte interessant für dich sein, wenn du für weite Strecken – beispielsweise für Kundentermine – nicht auf den Firmenwagen verzichten kannst, aber für den täglichen Weg zur Arbeit eben mit dem Fahrrad fahren möchtest. Gegenüber einem Dienstwagen bietet dir ein Firmenrad nämlich sogar noch steuerliche Vorteile. Insgesamt könntest du als Arbeitnehmer sogar mehrere Dienstfahrräder parallel haben, zwei Räder pro Mitarbeiter sind aber das Maximum.

Für weitere Wege kannst du außerdem Verkehrsmittelzuschüsse nutzen oder dich auch nach Homeoffice erkundigen.

Sonderfall: Frühzeitige Beendigung des Leasingvertrags

Du verlässt deinen Arbeitgeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit – was passiert nun mit deinem Dienstrad? Das hängt ganz davon ab, welche Konditionen dafür vereinbart wurden. Hat dein Arbeitgeber das Rad selbst gekauft, ist es Firmeneigentum und er wird es im Fall deiner Kündigung sicher behalten wollen. Ist das Dienstrad geleast, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der Vertrag mit dem Leasing-Anbieter wird vor Vertragsende gekündigt – nun musst du mit deinem Arbeitgeber verhandeln, was passiert.
  2. Dein neuer Arbeitgeber kann eventuell den Vertrag fortsetzen, du nimmst ihn also mit ins neue Unternehmen.
  3. Ein anderer Mitarbeiter in deinem alten Unternehmen übernimmt deinen Vertrag.
  4. Dein alter Arbeitgeber setzt den Vertrag ohne dich fort und nimmt das Rad danach in den Fahrzeugpool auf.
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